Wilhelm Neurohr

Mit GATS schlägt die neoliberale Globalisierung unmittelbar bis auf die kommunale Ebene durch und gefährdet die kommunale Selbstverwaltung
und das örtliche Gemeinwesen, nachdem die staatlichen Dienstleistungsunternehmen (Post, Bahn, Telekom, Energieversorgung,
Rundfunk u.a.) bereits weitgehend privatisiert, d.h. kommerzialisiert wurden.1 Hauptsächlich haben die Betreiber von GATS jedoch
das umfassende, vielfältige und flächendeckende Dienstleistungsspektrum in den Hunderttausenden von Kommunen und regionalen
Einrichtungen weltweit im Visier, die bislang durch die öffentliche Hand, durch freie Träger oder gemeinnützige Einrichtungen erbracht
werden: hier eröffnet sich ein Milliardengeschäft und ein schier unerschöpflicher „Dienstleistungsmarkt“.
Neben den privaten sind vor allem die öffentlichen oder halböffentlichen Dienstleister mit teilweise über 60% derzeit die größten Branchen
und Arbeitgeber in vielen Kommunen, selbst in den Industriegroßstädten an Rhein und Ruhr. (In Recklinghausen sind beispielsweise nach der
Stillegung der Bergwerke die Stadtverwaltung der größte und die
Kreisverwaltung der zweitgrößte Arbeitgeber und Dienstleister
am Ort. Danach kommen die zwei großen Krankenhäuser in öffentlicher
Trägerschaft, die bereits existenzbedrohende Konkurrenz
von kommerziell ausgerichteten privaten „Gesundheitszentren“
bekommen). In Bedrängnis kommen auch längst die
Nahverkehrsunternehmen durch kommerzielle Marktkonkurrenz,
ferner die Stadtwerke durch Machteinflüsse seitens der großen
kommerziellen Energieversorger mit immer noch monopolähnlicher
Dominanz (trotz Liberalisierung des Strommarktes) sowie neuerdings
die regionale Wasserversorgung. Das größte
Wasserversorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, Gelsenwasser,
das 5 - 7 Mio. Menschen versorgt, wird nach dem Rückzug der
kommunalen Anteilseigner ebenfalls vollständig kommerzialisiert,
bis hin zum späteren Gang an die Börse.

Kommerzialisierungswelle überrollt Kommunen

Die Kommerzialisierungswelle überrollt die Kommunen zu einem
Zeitpunkt, an dem nicht nur eine Neubesinnung auf die gemeinnützig
orientierte Gemeinwesenarbeit in den örtlichen Gemeinschaften
stattfindet und die ehrenamtliche Arbeit von 40% der Bevölkerung
für das Funktionieren des örtlichen Gemeinwesens sorgt,
sondern wo überdies das Subsidiaritätsprinzip sich immer mehr
durchzusetzen beginnt. Es gibt Beispiele z.B. aus der westfälischen
Staat Soest, wo das städtische Kulturamt aufgelöst wurde
und ein Teil der dadurch eingesparten Verwaltungskosten der
stattdessen gegründeten freien Kulturinitiative der Kulturschaffenden
zur Verfügung gestellt wurde - für die direkte nachhaltige
Projektförderung aus öffentlichen Mitteln, mit dem Effekt
einer spürbaren Belebung und Bereicherung der örtlichen Kulturaktivitäten
und -veranstaltungen. Auch solche und andere dreigliederungsgemäßen
Modellversuche und Ansätze drohen nun
durch GATS behindert, wenn nicht schon im Keim wieder erstickt
zu werden, wenn kommerzielle Dienstleister auch im Kultur- und
Bildungsbereich den Vorrang erhalten sollen.

Örtliche Beziehungsdienstleistungen von Menschen für Menschen in Gefahr

Im Rahmen des Lernnetzwerkes der „Bürgerkommunen“ als neue
soziale Bewegung2 wird ja längst über zivilgesellschaftliche Alternativen
nachgedacht und vieles ansatzweise praktiziert, was
das Bürgerengagement, die Eigeninitiative und die Selbstverwaltung
fördert. Ein Umdenken über die Aufgaben- und Rollenverteilung
zwischen Staat, Kommune, Verwaltung, freien Trägern und
Bürgerschaft, zwischen Wirtschafts-, Rechts- und Kulturleben
ist vor Ort längst im Gange, nicht zuletzt auch mit vorangebracht
durch die Lokale Agenda 21 mit ihren runden Tischen in mittlerweile
2500 Kommunen Deutschlands. Auf lokaler Ebene individualisiert
sich die globale Verantwortung: Die engagierten Bürger
mit ihrem ausgeprägten Gemeinschaftsleben, ihrem örtlichen
Verantwortungsbewusstsein in den überschaubaren Zusammenhängen
und ihrer sozialen Zusammenarbeit sind als „soziale Unternehmer“
auf der kommunalen Selbstverwaltungsebene der „soziale
Humus für Dreigliederungsaktivitäten“. Die unmittelbare Betroffenheit
durch die negativen Auswirkungen von GATS wird
deshalb hier am größten sein, weil hier auch das Gespür und
Empfinden für Beziehungsdienstleistungen von Menschen für
Menschen am intensivsten ist.

Partizipative Basisdemokratie in Gefahr

Während über die Lokale Agenda 21 ein ausgeprägtes Bewusstsein
über soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit
in kommunalen Leitbildern zum Ausdruck kommt, weil die Bürger
auch nachhaltige Dienstleistungsqualität anstreben und örtliche
Beiträge für eine zukunftsfähige globale Lebensgemeinschaft leisten
wollen, werden durch GATS solche Bestrebungen zunichte
gemacht. Die Beteiligungsgerechtigkeit und der Ausbau partizipativer
Basisdemokratie mit eingespielter Kultur der Bürgerbeteiligung
an allen örtlichen Planungen und Vorhaben geraten
durch GATS ebenso in Gefahr wie das kommunale Gebühreneinkommen
für gemeindliche Dienstleistungen als zweite Säule der
Gemeindefinanzierung. Indem sich die kommerziellen Dienstleister
demnächst das öffentliche Gemeineigentum aneignen (wie
bei Versorgungsleitungen, Schienennetz, Kanalisation, öffentlichen
Gebäuden, Grundstücken und sonstiger Infrastruktur im
Rahmen von Privatisierungen auf kommunaler Ebene vielfach schon
erfolgt), findet eine Enteignung des Staates und der Kommunen
durch die Wirtschaft statt, die gleichwohl diese privaten Unternehmensaktionen
noch subventionieren, auch kommunal im Rahmen
der Wirtschaftsförderung oder bei Ausgründung von
Verwaltungseinrichtungen und gewerblichen Steuernachlässen.
Überdies bewirkt GATS auch ein Unterlaufen kommunalpolitischer
Willensbildungen durch kommerzielle Interessendurchsetzung z.B.
hinsichtlich Ladenschlusszeiten, Einkaufszentren auf grüner Wiese
statt Urbanisierung der Innenstädte, Lockerung des Verbraucherschutzes,
fehlende Rücksichtnahme auf die regionale Wirtschaft
statt ihre Förderung, Verhinderung örtlicher und regionaler
Sozial- und Umweltstandards u.v.m. Damit wird GATS auch die
Regional- und Stadtentwicklung nach kommerziellen Interessen
vorgeben und führt letztendlich zu einem definitiven Sozialstaatsverbot
bis hinunter auf die kommunale Ebene, wo der soziale
Friede und der Gemeinsinn gefährdet werden und das Ende gemeinnütziger
Orientierung vorhersehbar ist.

Multinationale Dienstleistungskonzerne beherrschen die kommunale Szene

Statt heimischer oder regionaler Unternehmen werden die multinationalen
Dienstleistungskonzerne die kommunale Szene beherrschen.
Schon heute durchdringen sich öffentliche und kommerzielle
Dienstleistungen, indem sich die Kommunen kommerzieller
Beratungsunternehmen bedienen, ihr Beschaffungswesen über
europaweite (demnächst weltweite) Ausschreibungen zu organisieren
gezwungen sind usw. Die größte existenzielle Bedrohung
haben die Kommunen aber von der forcierten Entwicklung
zum „virtuellen Rathaus“ zu befürchten: Künftig wird der größte
Teil auch der kommunalen Dienstleistungen und Bürgerdienste über
das Internet online abgewickelt werden, was zunächst für die
Bürger eine Service-verbesserung bedeutet. Die westfälische
Großstadt Hagen hat in einem Modellversuch bereits bis hin zur
digitalen Signatur und zur Online-Gebührenzahlung und Antragsbearbeitung
die Möglichkeiten ausgelotet.

Virtuelles Rathaus: Kommerzialisierung kommunaler Dienstleistungen über Netze

Über die kommerzialisierten Netze und Lizenzen werden die Kommunen
aber zunehmend in totale Abhängigkeit von den kommerziellen
Netzbetreibern geraten, die sehr daran interessiert sind,
auch über das Netz die Dienstleistungen als Handelsware (für die
„Ware Mensch“) selber anzubieten, die bisher noch von den Kommunen
erbracht und inhaltlich erarbeitet werden. Die KommunalAuszug
aus Rundbrief Dreigliederung
des sozialen Organismus Nr. 4 / Dez. 2001
Hrsg. von der Initiative „Netzwerk Dreigliederung“, Haußmannstr. 44a, D-70188 Stuttgart, E-Mail: BueroStrawe@t-online.de, Internet: www.sozialimpulse.debediensteten in den Rathäusern werden womöglich über
Teleheimarbeit in Konkurrenz zu privaten Anbietern noch gewisse
Angebote ins Netz einspeisen, aus denen nicht mehr erkennbar
ist, ob sie aus der öffentlichen Verwaltung oder aus dem
globalen Netzverbund heraus von irgendwoher erbracht worden
sind. Dem Nutzer wird das relativ egal sein, so dass die Identität
mit der eigenen Kommunalverwaltung verloren geht und diese
sich aus ihrem örtlichen Bezug und Zusammenhang sowie ihrer
bürgernahen Struktur ungewollt auflöst. Statt räumlicher
Verwaltungs- und Hierarchie-Ebenen (Bund, Länder, Regierungsbezirke,
Kreise, Gemeinden) wird es künftig mehr funktionale Ebenen
geben. Schon gibt es Überlegungen, die „teuren“ Kommunalbediensteten
künftig als „unselbständig Selbständige“ ihre Dienste
anbieten zu lassen, also nicht mehr in Ausübung öffentlicher
Ämter mit Gemeinwohlverpflichtung, zu denen laut Grundgesetz
jeder Zugang haben muss. Die Kommerzialisierung der öffentlichen
Dienstleistungen wird also über die technischen Netzwerke
und den globalen Netzverbund ganz im Sinne von GATS eine
zusätzliche Beschleunigung und Eigendynamik erhalten, bis hinein
in das Erziehungs- und Schulwesen, da die Kommunen als
Schulträger dem Vorhaben „Schulen ans Netz“ verpflichtet sind.

Aushöhlung der Kommunalverfassung und Ende der kommunalen Selbstverwaltung

Mit dem durch GATS angestrebten „Handel mit Dienstleistungen“
wird also die Kommunalverfassung (Kreis- und Gemeindeordnung)
völlig ausgehöhlt, und die Kommunalparlamente haben de
facto keinerlei Entscheidungsspielräume und -kompetenzen oder
Einflussmöglichkeiten mehr. Damit bedeutet GATS auch einen Angriff
auf die Demokratie und das Rechtsleben sowie die kommunale
Selbstverwaltung, denn die Kommunalverfassungen aller
Länder gehen davon aus, dass die örtliche Gemeinschaft alle
Angelegenheiten der Daseinsvorsorge in eigener Verantwortung
und Zuständigkeit (also nicht unbedingt in eigener Trägerschaft)
im Rahmen der Selbstverwaltung regelt.
In der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (und
ähnlichlautend in allen anderen Bundesländern) heißt es zum
„Wesen der Gemeinde“, dass diese die Grundlage des demokratischen
Staatsaufbaus sind, wie jedes Schulkind schon lernt. „Sie
fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch
ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“ Diese Organe und
der Bürgerwille werden durch GATS unwirksam. Weiter heißt es
zum Wirkungskreis der Gemeinden, dass diese „in ihrem Gebiet
ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen
Verwaltung“ sind. Damit ist auf eine ortsnahe Problemlösung abgezielt,
also nicht durch Global Players, die mittlerweile auch in
klassische Verwaltungsdienstleistungen (wie Kfz-Zulassung,
Baugenehmigungen, hoheitliche Planung oder Personalwesen, öffentliche
Sicherheit und Ordnung u.v.m.) eindringen. Dem öffnet
GATS demnächst Tür und Tor.

Der Wille der Bürgerschaft und ihrer gewählten Organe wird ignoriert

Zu den Aufgaben der Gemeinden heißt es in der Gemeindeordnung,
dass „Eingriffe in die Rechte der Gemeinden nur durch
Gesetze zulässig“ sind. Die kommerzielle Wirtschaft will sich nunmehr
mittels GATS auch über Recht und Gesetz erheben. Alles ist
käuflich - auch das Gemeinwesen vor Ort? GATS ist ungesetzlich
und undemokratisch; es setzt Recht und Gesetz sowie Demokratie
außer Kraft. Zu den gemeindlichen Einrichtungen heißt es in
der Kommunalverfassung: „Die Gemeinden schaffen (...) die für
ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen.“ Das bedeutet,
die Gemeinden selber gewährleisten die örtliche Infrastruktur
und den sozialen Ausgleich sowie die Grundlagen für wirtschaftliche
und kulturelle Betätigung ihrer Bürger. Das möchte GATS den
Gemeinden streitig machen. Zum „Willen der Bürgerschaft“ äu-
ßert sich die Kommunalverfassung wie folgt: „Die Verwaltung der
Gemeinden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft
bestimmt“, also nicht durch Fremdbestimmung von außen oder
von oben, z.B. durch die WTO oder durch eine kommerziell motivierte
Wirtschaftslobby und deren Privatinteressen.
Die Gemeindeordnung verdeutlicht sogar, wo die Abgrenzung
zwischen zulässiger wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinden
verläuft und was nicht als wirtschaftliche Betätigung gilt: „Die
Gemeinde darf sich zur Erledigung von Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn ein dringender
öffentlicher Zweck das erfordert. [...] Als wirtschaftliche Betätigung
gelten nicht öffentliche Einrichtungen, die für die soziale
und kulturelle Betreuung der Einwohner erforderlich sind“, insbesondere
sind hier angeführt Erziehung, Bildung und Kultur (Schulen,
VHS, Jugendhilfe, Museen), Sport und Erholung, Gesundheitsund
Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenheime, Beratungsstellen
u.v.m.) sowie Umweltschutz, Abfallentsorgung, Wasserversorgung,
Wirtschaftsförderung, Wohnraumversorgung etc. Hingegen
darf die Gemeinde privatrechtliche Einrichtungen nur unter
bestimmten Voraussetzungen gründen, was auch für die Veräu-
ßerung von Unternehmen gilt. In ausgegründeten Einrichtungen
und Unternehmen ist dann die Gemeinde in Aufsichtsräten, Beirä-
ten oder Gesellschafterversammlungen vertreten. Auch diese Regelung
wurde im Sinne von GATS bei rein kommerziellen Unternehmen
vereitelt.

Gemeinden haben eine Unterrichtungspflicht gegenüber ihren Bürgern

In Anbetracht der durch GATS drohenden Gefahren für die kommunale
Selbstverwaltung und Versorgung müssen sich die Gemeinden
auf ihre Unterrichtungspflicht gegenüber den Bürgern
besinnen, die ebenfalls in der Kommunalverfassung enthalten ist:
„Der Rat unterrichtet die Einwohner über alle wichtigen Planungen
und Vorhaben, die das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle
Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren. Die Einwohner sollen
möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke
und Auswirkungen unterrichtet werden.“ GATS ist ein dringender
öffentlicher Unterrichtungsgrund, weil das Wohl der Einwohner
in Gefahr ist und die Auswirkungen und Zwecke von GATS unü-
bersehbar sind. Über die ebenfalls in den Kommunalverfassungen
enthaltenen Regelungen über Bürgeranfragen und Anträge in Einwohnerfragestunden,
über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
sollten die kommunalen Räte und Kreistage von ihren wachen
Bürgern zur Unterrichtung veranlasst werden über das, was auf
die Bürger und das Gemeinwesen zukommt - umso mehr, wenn
GATS schleichend und in kleinen unauffälligen Schritten unbemerkt
die kommunale Selbstverwaltung eigennützig auszuhöhlen
droht. Da elementare Verfassungsrechte und Grundlagen der Demokratie
berührt sind, müsste sogar über das im Grundgesetz
verankerte Recht auf Widerstand nachgedacht werden.

Widerstand und kreative Alternativen sind angesagt

Darüber hinaus sollte über die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di - mit ca. 3 Mio. Mitgliedern immerhin die größ-
te Dienstleistungsgewerkschaft der Welt - sowie über die kommunalen
Spitzenverbände (Städtetag, Städte- und Gemeindebund
und Landkreistag) ferner über die kommunalpolitischen Fachzeitschriften,
aber auch über die örtlichen Bundestags- und Europaabgeordneten
gegen GATS mobil gemacht werden, im Bündnis mit
den betroffenen Bürgern und den Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen
und kommunalen Betrieben und Einrichtungen,
aber auch im Bündnis mit den Ortsgruppen von Attac und den
Foren der Lokalen Agenda 21 (Runde Tische und überregionale
Netzwerke). Die unmittelbare Betroffenheit vor Ort, die Wertschätzung
für die kommunalen und öffentlichen Dienstleistungen und
die bereits anlaufenden Projekte zur Arbeitsteilung zwischen Bürgern,
Initiativen und freien Trägern sowie Kommunalverwaltung
bieten beste Voraussetzungen, GATS zu thematisieren und über
Alternativen nachzudenken.

Anmerkungen

1 Hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung des Staates erscheint eine
Verselbständigung seiner bisherigen Staatsunternehmen teilweise sogar sinnvoll
oder notwendig, ebenso die Verselbständigung von staatlichen Kultureinrichtungen
wie Landesmuseen und Landestheatern, Forschungsinstituten
und Hochschulen oder Landeskrankenanstalten u.a.m. Doch im Sinne
der soziale Dreigliederung kann dies nicht in kommerzialisierter Form
gemeinschaftsdienlich sein. Auch bei Infrastruktur- und Verkehrseinrichtungen
wie den angedachten Privatautobahnen (mit Mautgebühren) oder
Privatbahnhöfen als öffentlichen Plätzen in kommerzieller Hand tauchen
vielerlei klärungsbedürftige Fragen auf, mehr noch bei der anstehenden
Kommerzialisierung der Wasserversorgung, der öffentlichen Naturparks
und anderer landschaftsbezogener Freizeiteinrichtungen mit Gewässern usw.
2 Siehe ausführlichen Beitrag im „Goetheanum“ Nr. 28/2000 vom 9.Juli).
Autorennotiz: Der Verfasser ist Stadt- und Regionalplaner und derzeit
Personalratsvorsitzender in einer Kreisverwaltung mit ca. 1400 Beschäftigten
sowie Sprecher des interkommunalen Personalräte-Arbeitskreises, stellv.
Bezirksvorsitzender des ver.di-Fachbereiches Gemeinden sowie Mitglied im
Lenkungskreis der lokalen Agenda 21 und Agenda-Beauftragter der Kreisverwaltung,
beteiligte sich an der Gründungsvorbereitung einer Attac-Ortsgruppe,
publizierte früher in kommunalpolitischen Fachzeitschriften und war
Mitbegründer eines Bürgerforums. Seit 10 Jahren im Netzwerk Soziale Dreigliederung
mitwirkend.