Wilhelm Neurohr

10. Dezember 2023

Tag der Menschenrechte 2023 in der Wewlt

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat vor 75 jahren den Internationalen Tag der Menschenrechte, auch bekannt als Human Rights Day, für den 10. Dezember 2023 ausgerufen. Seit 1948 wird an diesem Tag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht. Die Menschenrechte sollen jedes menschliche Leben auf der Erde betreffen. Durch die Tatsache, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist, nutzen Menschenrechtsorganisationen den Tag der Menschenrechte, um auf diesen Missstand hinzuweisen.

> Die UN-Menschenrechtscharta („Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“) Hier die deutschsprachige Version des UN-Beschlusses von 1948, 6 Seiten

> Die vor 75 jahren von der UN-Vollversammlung veranschiedete "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" gibt es auch in Buchform..


Jedes Jahr steht ein anderes Thema im Mittelpunkt des Internationalen Tages der Menschenrechte. Es geht beispielsweise um religiöse oder politische Verfolgung, Benachteiligung von Frauen, Kinderarbeit oder die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe. Am Tag der Menschenrechte werden auch verschiedene Preise wie der Friedensnobelpreis, der Menschenrechtspreis und der Sacharow-Preis für geistige Freiheit bzw. der EU-Menschenrechtspreis verliehen. Die Vereinten Nationen weisen im Kontext des Tages immer wieder darauf hin, dass jeder Tag ein Tag der Menschenrechte sein muss.

> In 2022 startete zudem eine einjährige Kampagne um dann in 2023 das 75-ste Jubiläum dieser Deklaration zu feiern. Hier die zentrale internationale Seite zum Tag: https://www.standup4humanrights.org/…

Seit der Erklärung der Menschenrechte gilt deren Einhaltung als Ziel und Aufgabe für alle Völker dieser Welt. Die Menschenrechte sind angeboren und besagen, dass alle Menschen frei und gleich an Würde sind. Ferner darf dabei nicht in Hautfarbe, Vermögen, Rasse, Geschlecht, Religion, Überzeugung, Herkunft oder sonstigem unterschieden werden. Es handelt sich bei der UN-Menschenrechtscharta nicht um einen rechtsbindenden Vertrag, sondern nur um eine Empfehlung.

Am Tag der Menschenrechte ist jeder dazu aufgerufen zu prüfen, ob die Menschenrechte in seinem näheren Umfeld gewahrt werden. Zu einer Verletzung der UN-Menschenrechte kommt es beispielsweise durch Diskriminierung, Intoleranz oder Freiheitsberaubung. Außerdem sollte sich jeder informieren, wie in anderen Teilen der Welt mit den Menschenrechten umgegangen wird. Ungleichberechtigung von Frau und Mann, religiöse Verfolgung oder Sklavenarbeit sind wichtige Themen in der Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Amnesty International.

Hier der Text der OeAD - Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung zum 10. Dezember: Tag der Menschenrechte

> In den sozialen Medien werden zum Tag der Menschenrechte unterschiedliche hashtags genutzt: / #HumanRightsDay / #Standup4humanrights / #RecoverBetter.

Infolge der Verbrechen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs wurde am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte veröffentlicht. Die Verbrechen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges zeigten ein unvorstellbares Maß an Unrecht, gegen das sich das Innerste im Menschen auflehnt. Nach 1945 führte das weltweite Entsetzen über das Geschehene zur Forderung, solche Verbrechen nie wieder möglich zu machen. Noch während des Krieges, im August 1941, proklamierten die USA und Großbritannien mit der „Atlantik-Charta“ das Ziel einer friedlichen und gerechten neuen Weltordnung, die die Achtung der elementaren Rechte für alle Menschen garantieren würde. Eben dieses Ziel verfolgte eine 1942 entstandene „Kriegsallianz“ von anfangs 25 „Vereinten Nationen“, die drei Jahre später zur gleichnamigen, auf 50 Staaten angewachsenen Weltorganisation wurde.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte veröffentlicht, auf die sich die damaligen UNO-Mitgliedsstaaten verständigt hatten. „Da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt …“ wird in der Präambel auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und des Krieges Bezug genommen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte spricht jedem Menschen weltweit zu, in Freiheit, ohne Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion, Sprache oder sonstigen Kategorien zu leben. Weitere Artikel bestimmen u.a. das Verbot von Sklaverei und Folter und das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit. Die Allgemeine Erklärung ist weltweit zwischen Regierungen und Völkern anerkannt und hat Eingang in viele Verfassungen gefunden; sie ist aber dennoch kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich.

Weitere Instrumente zur Sicherung der Menschenrechte

Zusätzlich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etablierten internationale Institutionen wie zum Beispiel die Europäische Union, der Europarat oder die Afrikanische Union regionale Instrumente, die sich dem Thema Menschenrechte widmen. Für Österreich ist neben dem Staatsgrundgesetz und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union juristisch vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats relevant, da diese in Österreich Verfassungsrang hat.

Trotz zahlreicher internationaler Abkommen und dem beharrlichen Engagement der Zivilgesellschaft kommt es weltweit noch immer und immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte soll seit 1948 jedes Jahr daran erinnern, dass die Einhaltung der Menschenrechte auch im 21. Jahrhundert noch keine Selbstverständlichkeit ist. Von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind häufig schutzbedürftige Personen oder Gruppen – Menschen, die wegen Krieg, bewaffneten Konflikten oder anderen Katastrophen dazu gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und auf der Flucht sind.

Wie darüber unterrichten?

Mit den historisch wie gegenwärtig weltweit existierenden Phänomenen Verfolgung und Vertreibung, Flucht und Exil, wie auch mit Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen befassen sich zahlreiche unserer Unterrichtsmaterialen.

So hat ERINNERN:AT gemeinsam mit sieben europäischen Partnerorganisationen „Stories that move“ entwickelt. Die mehrsprachige Online-Toolbox "Stories that Move“ bietet Lernenden aktuelle sowie historische biografische Zugänge zu Themen wie Antisemitismus, Rassismus, antimuslimischer Rassismus, Diskriminierung gegen LGBT+ sowie Antiziganismus. Lernende sollen in den fünf Modulen zu einer kritischen Reflexion und Auseinandersetzung über Diskriminierung und Diversität angeregt werden, sowie sich ihrer eigenen Handlungsspielräume bewusst werden. ERINNERN:AT bietet darüber hinaus Fortbildungen zum schulischen Einsatz von „Stories that Move“ an.

Die FES (Friedrich-Ebert-Stiftung) schreibt folgendes zum Tag der Menschenrechte 2023:

Als sich die Vereinten Nationen (VN) im Juni 1945 gründeten, lag das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa erst einen Monat zurück und es herrschte Einigkeit zwischen den Staaten, dass sich die Geschichte niemals wiederholen dürfe. Um Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit zu fördern, beschlossen die Staats- und Regierungschefs, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) auszuarbeiten, die am 10. Dezember 1948 von der VN-Generalversammlung in Paris verabschiedet wurde.

Die AEMR ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte, da zum ersten Mal die grundlegenden Menschenrechte allgemein anerkannt wurden. Sie garantiert die Rechte und Freiheiten aller Menschen, erkennt die Würde und den Wert der menschlichen Person und die Gleichberechtigung von Mann und Frau an, fördert die Meinungs- und Glaubensfreiheit sowie die Freiheit von Furcht und Not. Die Erklärung formuliert in 30 Artikeln gleichwertige, unteilbare, unveräußerliche und universelle Menschenrechte und ist zusammen mit den beiden Pakten – dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPP, 1966) und dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR, 1966) – als Internationale Menschenrechtscharta bekannt.

Artikel 1 – Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Menschenrechte: Vergangenheit und Zukunft

Obwohl die Erklärung kein juristisch verbindliches Dokument ist, bildet sie die Grundlage für internationale Verträge, regionale Menschenrechtsinstrumente, nationale Verfassungen und Gesetze, aus denen sich die rechtlichen Sorgfaltspflichten der Staaten zur Wahrung, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte ableiten. Es gibt neun zentrale, rechtsverbindliche internationale Menschenrechtsabkommen, darunter den Zivil- und den Sozialpakt, von denen alle 193 VN-Mitgliedstaaten mindestens eines ratifiziert haben.

Die Tatsache, dass die Erklärung existiert oder die Abkommen ratifiziert wurden, bedeutet jedoch nicht, dass heute alle Menschenrechte umgesetzt sind. Zwar sind alle Menschen Träger_innen von Rechten, doch kann die Verwirklichung ihrer Rechte nicht als gegeben angesehen werden. Bewaffnete Konflikte, politische Gewalt, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung von Minderheiten, Einschränkung von Meinungsfreiheit und Armut auf der ganzen Welt zeugen täglich von der mangelnden Umsetzung der Menschenrechte. In den letzten 75 Jahren ist die Menschheit mit neuen Herausforderungen konfrontiert worden, die sich beispielsweise aus neuen Technologien, künstlicher Intelligenz oder dem Klimawandel ergeben, die bei der Formulierung der AEMR nicht berücksichtigt oder vorhergesehen wurden und die die Verwirklichung der Menschenrechte heute und für künftige Generationen bedrohen.

Die Tatsache, dass sich bestehende Probleme verschärfen und permanent neue Herausforderungen entstehen, zeigt deutlich, dass sich die internationalen Menschenrechtsinstrumente weiterentwickeln und anpassen müssen. Der unveräußerliche und universelle Charakter der Menschenrechte erfordert einen dynamischen Prozess, um neue und noch unvorhergesehene Probleme angemessen anzugehen, unter der Wahrung bestehender Menschenrechtsstandards.

Das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Genf engagiert sich gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen und relevanten Akteur_innen in diesem Prozess. Seine Arbeit, die auf sozialdemokratischen Werten, Menschenrechten und Gerechtigkeit basiert, konzentriert sich auf bestimmte Kernelemente, um die Menschenrechte in den Bereichen Migration, Wirtschaft und Klimawandel voranzubringen. Anlässlich des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird die FES Genf eine Reihe von Artikeln veröffentlichen, die monatlich thematische Schwerpunkte beleuchtet.

Artikel 2 – Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Die Vereinten Nation feiern 75 Jahre Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Der 10. Dezember wird jährlich als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen. Im Jahr 2023 widmet sich die UN Human Rights 75 Initiative im Vorfeld des Jahrestags jeden Monat einem anderen Thema. Diese monatlichen Schwerpunkte sollen über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten informieren, Diskussionen anregen und konkrete Wege zur Umsetzung verschiedener Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufzeigen. Vom UN High Level Event am 11.-12. Dezember wird erwartet, dass sie durch konkrete Zusagen von Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu Veränderungen und Fortschritten führt und in den Zukunftsgipfel 2024 einfließt. Ziel ist, eine Vision zu entwickeln, wie die Entwicklung der Menschenrechte in den nächsten 25 Jahren aussehen soll. Um diesen Prozess positiv zu beeinflussen, ist es wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft und die politischen Entscheidungsträger_innen gleichermaßen engagieren und für die Achtung und Förderung der Menschenrechte jetzt und in Zukunft eintreten.

Artikel 3 – Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Menschenrechtsrat

Der Menschenrechtsrat (MRR) ist ein zwischenstaatliches Gremium innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und setzt sich aus 47 Staaten zusammen. Er stärkt die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte und befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen. Jährlich hält er drei reguläre Sitzungen ab und hat die Möglichkeit, Sondersitzungen zur Erörterung von dringenden Angelegenheiten einzuberufen.

Der MRR hat mehrere Nebenorgane: die Sonderverfahren (Special Procedures), die Allgemeine Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) und den Beratenden Ausschuss (Advisory Committee). Die Sonderverfahren informieren die Vereinten Nationen entweder über ein bestimmtes Thema (45 thematische Mandate) oder über die Menschenrechtssituation eines bestimmten Landes (14 Ländermandate). Es gibt drei verschiedene Arten von Sonderverfahren: Arbeitsgruppen, unabhängige Expert_innen und Sonderberichterstatter_innen. Obwohl durch das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) unterstützt, sind die Sonderverfahren in ihrer Arbeit unabhängig. Ihre Aktivitäten bestehen vor allem aus Länderbesuchen, Mitteilungen an Staaten, Beiträgen zur Entwicklung internationaler Menschenrechtsstandards, Lobbyarbeit, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Beratung bei technischer Zusammenarbeit. Zur Anpassung an die sich verändernde Welt werden auch weiterhin neue Mandate für Sonderverfahren vergeben. Im Jahr 2021 wurde der Sonderberichterstatter zum Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels ernannt und stellt das jüngste thematische Mandat dar.

Im Rahmen der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (UPR) wird die Menschenrechtslage in allen 193 VN-Mitgliedstaaten überprüft. Die Staaten haben die Möglichkeit, über die Herausforderungen zu berichten, mit denen sie konfrontiert sind, und können ihr Engagement für die Verbesserung der Menschenrechtslage in ihrem Land erläutern. Beim UPR handelt es sich um einen von den Staaten gesteuerten sogenannten Peer-Review-Prozess, der es allen Ländern ermöglicht, die Menschenrechtslage in anderen VN-Mitgliedstaaten zu kommentieren und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation abzugeben.

Der Beratende Ausschuss dient als Thinktank für den Menschenrechtsrat. Mit seiner Arbeit stellt er Fachwissen zu vom MRR angeforderten Themen zur Verfügung und kann weitere Forschungsvorschläge einbringen. Der Ausschuss setzt sich aus 18 unabhängigen Expert_innen mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund zusammen, die verschiedene Regionen der Welt abdecken. Gegenwärtig konzentriert der Beratende Ausschuss seine Arbeit insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien.

> Informationen zum Menschenrechtsrat (auf Englisch):

Büro des Hochkommissars für Menschenrechte

Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) ist die führende VN-Einheit für Menschenrechte. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung, der Achtung und des Schutzes aller Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert sind. Das Büro und der Hochkommissar für Menschenrechte versuche, eine Menschenrechtsperspektive in die Arbeit aller VN-Einrichtungen zu integrieren, sie unterstützen Regierungen und stärken Menschenrechtsverteidiger_innen. Derzeit hat Volker Türk das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte inne. Er ist der oberste Menschenrechtsbeauftragte der Vereinten Nationen, ist dem Generalsekretär, António Guterres, rechenschaftspflichtig und für alle Aktivitäten und die Verwaltung des OHCHR verantwortlich.

Oxdam hat eine Liste von Menschenrechtsverletzungen erstellt unter: https://www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/menschenrechtsverletzungen-fuer-profite?utm_wec=11494&gad=1&gclid=EAIaIQobChMIk_eG896BggMVnoVoCR18Nws3EAAYASAAEgIf8_D_BwE

In der Sozialcharta der EU ist das Menschenrecht auf Wohnen enthalten, dessen Einklagbarkeit das EU-Parlament anstrebt.

Angesichts der Wohnungsnot auch in Deutschland mit klaum noch bezahlbaren Wohnungen ist der Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes bedeutsam:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.

Das Recht auf Wohnen beinhaltet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Wohnraum muss laut dem UN-Sozialpakt angemessen sein. Ob er angemessen ist, bemisst sich an sieben Kriterien: gesetzlicher Schutz der Unterkunft (zum Beispiel durch einen Mietvertrag), Verfügbarkeit von Diensten (unter anderem Trinkwasser, Energie zum Kochen, Heizen und Beleuchten), Bezahlbarkeit des Wohnraums, Bewohnbarkeit der Räume (unter anderem Schutz vor Kälte, Hitze, Regen, Wind), diskriminierungsfreier Zugang zu Wohnraum, geeigneter Standort (zum Beispiel Nähe zu Gesundheitsdiensten, Schulen usw.) und kulturelle Angemessenheit (zum Beispiel bestimmte Baumaterialien oder Raumaufteilungen). Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben.